Kinderwunschbehandlung Alternativen

Mögliche Alternativen zur Kinderwunschbehandlung

1. Erarbeiten neuer Lebensperspektiven

Viele Paare erwarten auch nach sehr aufwendigen, langwierigen medizinischen Behandlungen keine Kinder. Für die betreffenden Paare ist dies oft sehr schwer anzunehmen. Die Paare erfahren durch die gescheiterten In-vitro-Fertilisationen ihre Kinderlosigkeit als endgültig. Diese Endgültigkeit zu akzeptieren ist ein langer und schmerzhafter Prozess. Manche Paare können es nicht verkraften, dass ausgerechnet sie keine Kinder bekommen können. In solchen Fällen kann eine psychologische Beratung helfen, die neue Lebensperspektiven und Lebensinhalte eröffnet. Andere Paare, bei denen eine Kinderwunschbehandlung nun endgültig gescheitert ist, empfinden den Abschluss der Therapie als erleichternd. Es herrscht Klarheit und das ständige Wechselbad der Gefühle ist beendet. Man kehrt wieder zu einem Sexualleben ohne Kalender und Medizin zurück und geht anderen gemeinsamen Interessen nach. Für eine weitere Lebensplanung und den weiteren gemeinsamen Lebensweg nach einer erfolglosen Kinderwunschbehandlung sollten sich die Paare folgende Fragen stellen:

Warum eigentlich wollten wir ein Kind? Haben wir außer dem Kinderwunsch noch gemeinsame Interessen und Ziele? Welche sind es und wie können wir sie verwirklichen? Woran haben wir gemeinsam Freude? Was ist uns an der Partnerschaft sonst noch wichtig?

Kinderwunschbehandlung

2. Leihmutterschaft

Im Zusammenhang mit ungewollter Kinderlosigkeit fällt oft der Ausdruck Leihmutterschaft. Als Leihmutterschaft bezeichnet man den Vorgang des Austragens des Kindes durch eine sogenannte Leihmutter. Diese Möglichkeit besteht, wenn die Frau wegen einer Gebärmuttererkrankung oder einer Gebärmutteroperation nicht schwanger werden kann. Die Patientin muss aber befruchtungsfähige Eizellen bilden können. Der Patientin werden die Eizellen entnommen, mit den Samenzellen des Partners befruchtet und in die gesunde Gebärmutter der Leihmutter inseriert. Kommt es zur Schwangerschaft, trägt die Leihmutter das Kind aus. In Deutschland ist die Leihmutterschaft nach dem Embryonenschutzgesetzt verboten.

3. Die Adoption

Viele Paare finden nach den gescheiterten Versuchen eigene Kinder zu bekommen ganz neue Lebensperspektiven. Sie gehen neuen Hobbies nach, Engagieren sich stärker im Beruf oder in sozialen Projekten oder investieren viel Zeit in gemeinsame Unternehmungen. Es gibt aber auch Partner, die sich ein Leben ohne Kinder nicht vorstellen können. Für sie kann eine Adoption eine Alternative zu eigenen Kindern sein. Das Paar darf allerdings nicht alle Wünsche, die sie an ein eigenes Kind hatten auf das Adoptivkind übertragen. Man muss sich ganz klar vor Augen führen, dass das angenommene Kind nicht genetisch mit den Adoptiveltern verwandt ist, es von anderen Menschen geboren wurde und es ein Leben lang Fürsorge und Liebe braucht. Rechtlich gesehen hat das adoptierte Kind die selben Rechte wie ein leibliches Kind und ist ihm gleichgestellt. Das Gelingen einer Adoption hängt ganz entscheidend von den realistischen Erwartungen und der inneren Einstellung zum neuen Familienmitglied ab. Die Adoptionsbehörden ist es gesetzmäßig vorgeschrieben, immer zum Wohl des Kindes zu entscheiden.

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